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Ratgeber für ausländische Pflegekräfte
Ratgeber für ausländische Pflegekräfte
Auf dieser Seite finden Sie eine Darstellung für ausländische Pflegekräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwestern, Altenpfleger usw.), die eine Anstellung in ihrem Beruf in Deutschland anstreben 1. Diese Ausführung ist mit Sicherheit nicht vollständig, sollte Ihnen allerdings einen ersten Eindruck davon vermitteln, woran vor der Einreise nach Deutschland zu denken ist und vor allem was auch schon in Ihrem Heimatland erledigt werden kann.
Es kann generell schon einmal festgehalten werden, dass jede in Deutschland tätige Fachpflegekraft im Besitz folgender Dokumente sein muss:
- Gültige Anerkennung ²
- Gültige Arbeitserlaubnis
- Gültige Aufenthaltserlaubnis
Für die Ausstellung dieser Dokumente muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Diese variieren allerdings in Abhängigkeit davon, aus welchem Herkunftsland die Antragstellerin bzw. der Antragsteller stammt. Die ausländischen Bewerber (Antragsteller) werden hier demnach in drei Kategorien gemäß ihrer Herkunftsländer eingestuft.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die Gruppe Ihres Herkunftslandes.
1 Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier gemachten Angaben übernommen. Da die Voraussetzungen zur Ausübung des Pflegeberufes von dem jeweiligen Herkunftsland des Bewerbers und dem jeweiligen Bundesland in Deutschland abhängig sind, bitten wir Sie, sich bei den zuständigen Ämtern speziell für Ihren Fall zu informieren.
2 Jede in Deutschland tätige Fachpflegekraft, die ihre Ausbildung in einem Gesundheitsberuf im Ausland absolviert hat, muss sich ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss von der für sie zuständigen Behörde anerkennen lassen. Um eine Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu erlangen, muss nachgewiesen werden, dass der Kenntnisstand des Antragsstellers (m/w) dem eines deutschen Gesundheits- und Krankenpflegers (m/w) gleichwertig ist. Eine automatische Anerkennung gibt es in Deutschland bei den Berufsabschlüssen der ausländischen Pflegekräfte bisher nicht. Es muss demnach immer im Einzelfall geprüft werden, ob der im Ausland erworbene Abschluss in einem Gesundheitsberuf im Vergleich zur deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
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